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Steuer-ID beantragen


Allgemeine Informationen

Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) 
- Bescheinigung beantragen

 

Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Durch sie wird eine eindeutige Zuordnung von Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr zum zutreffenden Steuerfall ermöglicht.

 

Seit 2008 erhält jede Bürgerin bzw. jeder Bürger eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

 

Für neugeborene Kinder wird die Steueridentifikationsnummern ca. 1 - 2 Wochen nach Geburt mitgeteilt.

 

Personen, die erstmalig aus dem Ausland zuziehen, erhalten die Steuer-ID nach ca. 2 - 3 Wochen.

 

Steuer-ID beantragen

 

Voraussetzungen:

Sie müssen in der Gemeinde Weißenborn gemeldet sein.

 

Erforderliche Unterlagen:

 

  • Bei der persönlichen Vorsprache benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

     

  • Eltern erhalten gegen Vorlage Ihres eigenen Personalausweises die Steueridentifikationsnummer ihres Kindes bzw. ihrer Kinder.

 

  • Nicht europäische Staatsangehörige legen den Nationalpass/ Reiseausweis und zusätzlich den Aufenthaltstitel vor.

 

  • Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner oder andere Personen benötigen eine Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers (eine Fotokopie ist ausreichend). Die Steuer-ID wird dann per Post an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller versandt. Eine Aushändigung ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

 

  • Eine bestellte Betreuerin benötigt ihren bzw. ein bestellter Betreuer benötigt seinen Personalausweis sowie die Bestellungsurkunde (Betreuerausweis).

 


 

Kosten:

  • Gebührenfrei, wenn die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt. Sie können die Steueridentifikationsnummer gebührenfrei online beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.

 

  • 10,00 €, wenn die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer durch die Gemeinde Weißenborn erfolgt. Die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer ist eine zusätzliche Serviceleistung der Gemeindeverwaltung Weißenborn.

 

So können Sie zahlen:

 

  • Bargeld, EC-Karte

 

  • Überweisung

    • VR-Bank Mitte eG

    • IBAN     DE43 5226 0385 0002 6161 65

    • BIC       GENODEF1ESW

 

  • Paypal

    • Gemeindeverwaltung Weißenborn

 

Paypal der Gemeinde Weißenborn 

                             Scannen. Zahlen. Fertig.

 

Bearbeitungsdauer:

  • Einwohnermeldeamt: Sofort bzw. ca. 2-3 Tage auf dem Postweg.

  • Bundeszentralamt für Steuern: ca. 2-4 Wochen.

 


Ansprechpartner

Verwaltung

 

(05659) 302

Formulare

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Kontakt

Kirchplatz 1
37299 Weißenborn
Deutschland

 

Tel. 05659 302
Fax 05659 492

 

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