Dorferneuerung

Die Ortsteile Weißenborn und Rambach sind noch bis zum Jahr 2018 im Förderprogramm der Dorfentwicklung, wobei Förderanträge nur bis zum 30.09.2017 gestellt werden können.

 

Das heißt, wer die Förderung der Dorfentwicklung noch nutzen will, muss bis zum 30.09.2017 einen genehmigungsfähigen, d.h., vollständigen Antrag beim Stab Demographie des Werra-Meißner-Kreises eingereicht haben. Gefördert werden vor allem gestalterische und energetische Maßnahmen an Gebäuden.

 

In der Regel sind Gebäude mit Baujahr vor 1950 und die im Geltungsbereich der Dorfentwicklung liegen (s.a. Homepage der Gemeinde) förderfähig.

Ansprechpartner für eine für den Antragsteller kostenfreie baufachliche Beratung und Erläuterung des Antragsweges ist das Ingenieurbüro Christoph Henke, Herr Henke, 05542/950310 oder . Details sind auch den Informationsbroschüren zu entnehmen, die in alle Haushalte verteilt wurden und auf der Gemeinde einzusehen sind.

 

Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Pläne der Geltungsbereiche der Dorferneuerung für Weißenborn und Rambach.