Wasserzähleraustausch

Austausch der Wasserzähler in der Gemeinde Weißenborn

 

Die Gemeinde Weißenborn ist als Wasserversorger verpflichtet, die Wasserzähler nach Ende der Eichfrist auszutauschen. Durch die mtl. Mietzahlung der Verbraucher, entstehen für die neuen Wasserzähler keine Kosten. Dies bezieht sich nicht auf den Austauschvorgang der vom Gemeindevorstand empfohlenen, beauftragten und zertifizierten Installateur Betriebe. 

 

Die Gemeinde Weißenborn hat die 

 

Firma Schein| Bäder, Heizung und Sanitäranlagen, Hessisches Ende 19, 99830 Großburschla, Tel.: 036923 88800, Email:

und die

Firma Wieditz Wieditz GmbH, Sanitär-, Heizungs- & Klimatechnik, Weißenbörnchen 15b, 99830 Großburschla, Tel.: 036923 88005, Email:

 

für den Austausch der Wasserzähler empfohlen und zur Kontaktaufnahme beauftragt. Die reine Austauschgebühr beträgt aktuell pro Wasserzähler € 34,50 (Brutto). Zusätzliche Arbeiten oder Materialeinbau, wird separat berechnet.

Gern steht Ihnen die Gemeindeverwaltung für Fragen zur Verfügung.

 

 

Gemeinde Weißenborn

Kirchplatz 1

37299 Weißenborn                                                                      

Tel: 05659-302

Fax: 05659-492    

 

 

 

 

Merkblatt zum Austausch der Wasserzähler in der Gemeinde Weißenborn

Warum müssen Wasserzähler nach 5 bzw. 6 Jahren ausgetauscht werden?

 

Wasserzähler und Wärmezähler unterliegen der Eichfrist, die einen Austausch der Zähler nach 6 (Kaltwasserzähler) bzw. 5 Jahren (Warmwasser) bei mechanischen sowie Wärmezählern verlangt. Die Dauer der Eichfrist wurde mittels Prüf- und Testläufe vom Materialprüfungsamt ermittelt. Nach Ablauf dieser Zeit ist nicht mehr sichergestellt, dass die Geräte noch ordnungsgemäß messen. Grund dafür ist die zunehmende Verkalkung und Verschmutzung der Zähler. Nach dem Eichgesetz gelten abgelaufene Zähler vor dem Gesetzgeber für eine Abrechnung im geschäftlichen Verkehr als nicht vorhanden. 

 

Wie erfolgt der Wasserzähleraustausch?

 

  • Der Wasserzähleraustausch erfolgt meist im ersten Halbjahr des Jahres, in dem die Eichfrist Ihres Wasserzählers abläuft. 

  • Sie können direkt auf Ihrem Wasserzähler ablesen, bis wann dieser geeicht ist.

  • Der Installateur Betrieb setzt sich mit Ihnen wegen der Terminvereinbarung oder zum sofortigen Wasserzähleraustausch in Verbindung. Bei der Terminvereinbarung sollten Sie beachten, dass der eigentliche Wasserzähleraustausch selten länger als 15-20 Minuten dauert. 

  • Für die Dauer des Wasserzähleraustauschs wird das Wasser abgestellt. Wenn Sie in einem größeren Objekt mit mehr als einem Wasserzähler wohnen, sollten Sie sich einen Eimer Wasser für Ihr WC bereitstellen und eventuell die Kaffeemaschine auch schon mal mit Wasser füllen. Stellen Sie in jedem Fall Ihre Waschmaschine und Ihren Geschirrspüler aus, damit diese ohne Wasser keinen Schaden nehmen. 

  • Der Monteur stellt das Wasser ab vollzieht den Wasserzähleraustausch, indem er den alten Wasserzähler ausbaut und den neuen wieder einbaut. Anschließend wird das Wasser wieder angestellt. 

  • Der Monteur füllt das Wasserzähleraustauschprotokoll aus. Hierauf werden die Zählernummer und der Zählerstand des alten und des neuen Wasserzählers, sowie das Austauschdatum vermerkt. 

  • Bevor Sie Ihre Waschmaschine und Ihren Geschirrspüler wieder einschalten, sollten Sie alle Wasserhähne einmal kurz aufdrehen und etwas laufen lassen. Dadurch werden kleine Rostpartikel, die durch den Wasserzähleraustausch in die Leitung gelangt sein können, herausgespült. Wenn Sie dies versäumen, könnten diese Partikel unter Umständen Ihre Geräte beschädigen.

  • Wichtig: Der Wasserabsteller (meist auf der Straße vor dem Haus) gehört dem Eigentümer und beim Abdrehen/ Aufdrehen somit auch in der Verantwortung des Eigentümers!

     

Auf die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Weißenborn wird hingewiesen. Auf Wunsch kann die aktuelle Fassung auf der Verwaltung eingesehen werden.